Das 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (Beschluss des Nationalrats vom 24.2.2021) sieht folgende einkommensteuerliche Maßnahmen vor:
Werbungskosten gem. § 16 Abs. 1 Z 7 und 7a EStG
Neu: Ausgaben für digitale Arbeitsmittel (z.B. Internet, Computer, Drucker) zur Verwendung eines Arbeitsplatzes in der Wohnung. Diese Ausgaben sind um ein steuerfreies Homeoffice-Pauschale gem. § 26 Z 9 EStG (bis zu drei Euro pro Tag) zu kürzen.

