Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler
Die Regelung, wonach solche Entschädigungen an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (pro Einsatztag max. € 60,–, monatlich maximal € 540,–) auch bei Entfall von Einsatztagen wegen der COVID-19-Krise weiterhin steuerfrei ausbezahlt werden können, wurde auf den Zeitraum 1.1.2020 bis 30.6.2021 erweitert (§ 124b Z 352 EStG).

