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Zinsschranke gem. § 12a KStG ab 2021, Heft 2/2021

BBi 2021, 2 Heft 2 v. 10.2.2021

Als Mitgliedstaat der EU ist Österreich zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken verpflichtet. Dies geschieht durch die ab 1.1.2021 geltende Zinsschranke gem. § 12a KStG. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen.

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