Als Mitgliedstaat der EU ist Österreich zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken verpflichtet. Dies geschieht durch die ab 1.1.2021 geltende Zinsschranke gem. § 12a KStG. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen.

