Mit dem Bundesgesetz BGBl Nr. 11/2021 vom 7.1.2021 wurden die Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-Pandemie an das "steuerliche Wohlverhalten" geknüpft.
Unternehmen, denen solche Förderungen gewährt werden, müssen sich innerhalb von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der Förderungsgewährung (Endabrechnung) steuerlich wohlverhalten haben.

