EStR, Rz 1616, 5417
Die Betreuung und Pflege von kranken und gebrechlichen Menschen wird idR von nahen Angehörigen oder von Dritten/Pflegekräften wahrgenommen. Oft bleibt die Frage der richtigen steuerlichen Einordnung offen.
1. Nahe Angehörige
EStR, Rz 1616, 5417
Die Betreuung und Pflege von kranken und gebrechlichen Menschen wird idR von nahen Angehörigen oder von Dritten/Pflegekräften wahrgenommen. Oft bleibt die Frage der richtigen steuerlichen Einordnung offen.
1. Nahe Angehörige
