BGBl II Nr. 416/2021 vom 30.09.2021
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Kommission wurde am 30.09.2021 eine Verordnung veröffentlicht, die die Vergabe von Rekapitalisierungsmaßnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers von Covid-19 regelt, um die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten zu gewährleisten.

