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Steuerliches EBITDA und Zinsschranke, Heft 10/2021

BBi 2021, 3 Heft 10 v. 10.10.2021

Übersteigen die abzugsfähigen Zinsaufwendungen einer Körperschaft die steuerpflichtigen Zinserträge, so ist dieser Zinsüberhang nur mit 30 % des steuerlichen EBITDA abzugsfähig, bei einem Freibetrag von € 3 Mill. im Jahr (§ 12a KStG).

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