vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bewirtung von Geschäftsfreunden (19. COVID-19-Gesetz), Heft 09/2020

BBi 2020, 4 Heft 9 v. 10.9.2020

Nach § 20 Abs. 1 Z 3 EStG dürfen Repräsentationsaufwendungen, worunter auch Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden fallen, von den Einkünften nicht abgezogen werden. Sofern aber nachgewiesen werden kann, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können Bewirtungsaufwendungen zur Hälfte abgezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!