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COVID-19-Investitionsprämie, Heft 09/2020

BBi 2020, 1 Heft 9 v. 10.9.2020

Die COVID-19-Investitionsprämie (BGBl I Nr. 88/2020) dient als Anreiz für Unternehmerinvestitionen. Die Richtlinien sowie FAQ wurden vor kurzem veröffentlicht. Im Folgenden die wichtigsten Punkte zur Investitionsprämie:

Förderfähige Unternehmer

Förderungsfähig sind Unternehmen iSd § 1 UGB mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Österreich (unabhängig von Branche, Größe, Gewinnermittlung und direkter COVID-19 Betroffenheit). Auch EAR-Rechner sowie pauschalierte Unternehmen können die Investitionsprämie beantragen. Neugegründete Unternehmen können einen Antrag stellen, wenn die Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt ist und es eine Steuernummer und KUR (= Kennzahl des Unternehmensregisters) für das Unternehmen gibt.

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