Die Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler ist im BGBl. I Nr. 64/2020 geregelt. Details unter www.bmkoes.gv.at bzw. unter www.svs.at . Alle Leistungen auf Basis der Richtlinie erfolgen aufgrund eines privatrechtlichen Rechtsgeschäfts. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Überbrückungsfinanzierung vor Gerichten/Verwaltungsbehörden wird daher nicht begründet.
Allgemeines:

