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Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, Heft 08/2020

BBi 2020, 2 Heft 8 v. 10.8.2020

Die Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler ist im BGBl. I Nr. 64/2020 geregelt. Details unter www.bmkoes.gv.at bzw. unter www.svs.at . Alle Leistungen auf Basis der Richtlinie erfolgen aufgrund eines privatrechtlichen Rechtsgeschäfts. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Überbrückungsfinanzierung vor Gerichten/Verwaltungsbehörden wird daher nicht begründet.

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