Neuerungen zum Härtefallfonds – Richtlinie des BMF vom 27.5.2020
Die möglichen Betrachtungszeiträume wurden von bisher sechs auf neun erweitert, laufen daher vom 16.3.2020 bis 15.12.2020. Somit werden innerhalb von neun Monaten sechs Monate gefördert.Erhielt ein Antragsteller keine Förderung oder eine unter € 500,–, wird die Förderung von € 500,– bzw. die Differenz auf € 500,– nachbezahlt.
