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COVID-19: Weitere Maßnahmen, Heft 07/2020

BBi 2020, 1 Heft 7 v. 10.7.2020

Neuerungen zum Härtefallfonds – Richtlinie des BMF vom 27.5.2020

Die möglichen Betrachtungszeiträume wurden von bisher sechs auf neun erweitert, laufen daher vom 16.3.2020 bis 15.12.2020. Somit werden innerhalb von neun Monaten sechs Monate gefördert.Erhielt ein Antragsteller keine Förderung oder eine unter € 500,–, wird die Förderung von € 500,– bzw. die Differenz auf € 500,– nachbezahlt.

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