Einbau eines Duschbades
Der Beschwerdeführer beantragte, die Aufwendungen für den Umbau des Badezimmers mit Einbau eines Duschbades in vollem Umfang als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt anzuerkennen. Das Finanzamt anerkannte diese Kosten nicht, da es nicht außergewöhnlich ist, wenn ältere Menschen ihre Wohnung bzw. ihre Sanitäranlagen seniorengerecht adaptieren. Dagegen richtete sich die Beschwerde.

