Am 14.03.2020 hat das BMF steuerliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Um Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus entgegenzukommen, hat das BMF folgende Maßnahmen gesetzt:
Herabsetzung und Nichtfestsetzung von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen 2020

