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Außerbetriebliches Vermögen einer Körperschaft, Heft 02/2020

BBi 2020, 1 Heft 2 v. 10.2.2020

(KStR Rz 636-647)

Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst sind bzw. die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienen, stellen kein Betriebsvermögen dar, sondern gehören zum außerbetrieblichen Vermögen dieser Körperschaft.

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