vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 01/2020

BBi 2020, 3 Heft 1 v. 10.1.2020

Geldbeschaffungskosten

Geldbeschaffungskosten (Pfandrechtseintragungen, Rechtsgebühren, Kreditvertragsgebühren u.a.) sind zwar unternehmensrechtlich als Sofortaufwand zu berücksichtigen, steuerrechtlich jedoch zu aktivieren und auf die Laufzeit des Kredites abzuschreiben. Ein Wahlrecht besteht nur hinsichtlich einer linearen oder degressiven Verteilung (BFG vom 21.8.2019, RV/7102964/2011).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!