Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (Neuerungstatbestand) – aus welcher Sicht müssen die Tatsachen/Beweismittel neu hervorkommen?
(BFG vom 11. 7. 2019, RV/5101363/2017; § 303 BAO)
Allgemeines zur Wiederaufnahme des Verfahrens:
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (Neuerungstatbestand) – aus welcher Sicht müssen die Tatsachen/Beweismittel neu hervorkommen?
(BFG vom 11. 7. 2019, RV/5101363/2017; § 303 BAO)
Allgemeines zur Wiederaufnahme des Verfahrens:
