Mit dem Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020) wurden die Bestimmungen betreffend die automationsunterstützte Aktenabfrage und die schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden vereinfacht und entbürokratisiert. Nachfolgend werden die neuen Gesetzesbestimmungen kurz dargestellt:
Elektronische Aktenabfrage (§ 90a BAO)

