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Geringwertige Wirtschaftsgüter: Begriffe und bilanzielle Behandlung, Heft 12/2020

BBi 2020, 3 Heft 12 v. 10.12.2020

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) stellen abnutzbares Anlagevermögen dar, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Wird dieser Wert nicht überschritten, können die Anschaffungs- und Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung zur Gänze als Aufwand abgeschrieben werden.

Definition im Steuerrecht (vgl. § 13 EStG und EStR Rz 3893ff)

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