Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 07.09.2020, RV/7102915/2012, über die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer mittels Bewertungsgutachten entschieden.
Sachverhalt
Im Jahr 2006 wurde die Liegenschaft unentgeltlich an den Beschwerdeführer übertragen. Der Beschwerdeführer erklärte in seiner Einkommensteuererklärung 2010 negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

