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Fixkostenzuschuss Phase 2, Heft 10/2020

BBi 2020, 3 Heft 10 v. 10.10.2020

Verordnung des BMF über die Gewährung von Fixkostenzuschüssen der Phase 2

Der Betrachtungszeitraum wurde auf die Zeit vom 16.6.2020 bis 15.3.2021 ausgedehnt. Anträge können für bis zu maximal sechs zusammenhängende Zeiträume gestellt werden. Ein Antrag für Zeiträume, für die ein Fixkostenzuschuss 1 (FKZ 1) beantragt wurde oder wird, ist ausgeschlossen. Wurde oder wird kein FKZ 1 beantragt, müssen Zeiträume gewählt werden, die nach dem 15.9.2020 beginnen.

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