Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020 (BGBl I 96/2020) – wurden im Bereich der Land- und Forstwirtschaft konjunkturfördernde Entlastungsmaßnahmen getroffen, die im nachfolgenden Beitrag dargestellt werden:
Erhöhung der Grenze der Buchführungspflicht

