Subhonorare und Zeitungskolporteure
In einem Verfahren vor dem BFG war strittig, ob und in welchem Ausmaß Zahlungen als Subhonorare anerkannt werden können. Der Beschwerdeführer erzielte in drei Jahren Einnahmen von rund € 12.000,– , € 13.000,– und € 17.000,– und

