(EStR, Rz 3379 ff)
Eine Rückstellungsbildung bei Bilanzierern ist möglich für direkte Leistungszusagen in Rentenform gem. Bundespensionsgesetz (BPG) sowie für schriftliche und rechtsverbindliche Pensionszusagen in Rentenform, die keine über § 8 und § 9 des BPG hinausgehenden Widerrufs-, Aussetzungs- und Einschränkungsklauseln enthalten.

