In einem Verfahren vor dem BFG war die Frage strittig, ab welchem Zeitpunkt eine betriebliche Nutzung eines Gebäudes gegeben ist bzw. ob ein Neubau eines Privatgebäudes und eine anschließende Einlage dieses Gebäudes in das Unternehmen des Beschwerdeführers vorliegen. In den Errichtungskosten wurden u.a. auch Eigenleistungen des Unternehmers ausgewiesen.

