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Geschäftsführerhaftung – kein Nachweis der Gläubigergleichbehandlung, Heft 5/2019

BBi 2019, 2 Heft 5 v. 10.5.2019

BFG vom 24.1.2019, RV/3100733/2015

Der Beschwerdeführer (Bf) war ab 02.03.2012 alleiniger Geschäftsführer (Gf) der X-Limited mit Sitz in Birmingham. Über das Vermögen der X-Limited wurde mit Beschluss des Landesgerichtes vom 26.03.2014 der Konkurs eröffnet. Mit Beschluss vom 28.08.2014 wurde der Konkurs nach Schlussverteilung aufgehoben. Es wurde eine Quote von 0,143315 % erzielt.

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