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Meldepflichten betreffend grenzüberschreitende Gestaltungen im Ertragsteuerrecht, Heft 03/2019

BBi 2019, 3 Heft 3 v. 10.3.2019

Die EU-Richtlinie vom 25.2.2018, EU 2018/822 verpflichtet Berater und Steuerpflichtige zur Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen im Ertragsteuerrecht an die zuständigen Finanzbehörden. Diese Richtlinie muss bis 31.12.2019 in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden und ist ab 1.7.2020 anwendbar. Steuergestaltungen, die bereits ab 15.7.2018 umgesetzt werden, müssen bis zum 31.8.2020 gemeldet werden.

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