(§ 4 Abs. 2 Z 2 EStG, EStR Rz 637ff)
Bilanzänderung versus Bilanzberichtigung
Bis zum Einreichen beim Finanzamt kann die Bilanz durch den Steuerpflichtigen (innerhalb unternehmensrechtlicher Schranken) geändert werden. Nach der Einreichung beim Finanzamt wird zwischen Bilanzberichtigung und Bilanzänderung unterschieden. Unter Bilanzänderung versteht man das Ersetzen des gewählten, zulässigen Bilanzansatzes durch einen anderen, ebenfalls zulässigen Bilanzansatz.

