Versicherungssteuergesetz
Personenkraftwagen und Krafträder mit Erstzulassung ab 1.10.2020 werden auf Basis einer neuen Bemessungsgrundlage und eines neuen Steuersatzes besteuert. Die motorbezogene Versicherungssteuer wird nach der Leistung des Verbrennungsmotors kombiniert mit dem CO2-Ausstoß berechnet. Für Krafträder mit Erstzulassung ab.1.10.2020 ist eine Kombination von Hubraum mit CO2-Ausstoß vorgesehen (StRefG 2020).

