Das StRefG 2020 und das AbgÄG 2020 sehen neben den Änderungen des EStG und des UStG auch viele andere steuerliche Neuerungen vor. Hier ein Auszug:
Körperschaftsteuergesetz
Dass Abzugsverbot für Zinsen oder Lizenzgebühren an eine konzernzugehörige ausländische Körperschaft mit Niedrigbesteuerung (Steuersatz weniger als 10 % – § 12 Abs. 1 Z 10 KStG) gilt nicht, wenn die Hinzurechnungsbesteuerung des § 10a KStG angewendet wird (Zurechnung dieser Passiveinkünfte der ausländischen Körperschaft zum Gewinn der inländischen Gesellschaft) oder die empfangende Gesellschaft die unionsrechtlichen Vorschriften für Risikokapitalbeihilfen erfüllt.

