Eine mit E-Mail bei der Finanzbehörde eingebrachte Eingabe (Rechtsmittel, Vorlageantrag u.a.) im Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung (BAO) gilt nicht als rechtsgültige Eingabe.
Eine mit E-Mail bei der Finanzbehörde eingebrachte Eingabe (Rechtsmittel, Vorlageantrag u.a.) im Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung (BAO) gilt nicht als rechtsgültige Eingabe.
