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E-Mail – keine Rechtswirkung, Heft 11/2019

BBi 2019, 1 Heft 11 v. 10.11.2019

Eine mit E-Mail bei der Finanzbehörde eingebrachte Eingabe (Rechtsmittel, Vorlageantrag u.a.) im Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung (BAO) gilt nicht als rechtsgültige Eingabe.

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