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Unversteuerte Rücklagen – steuerliche Behandlung seit 2016 (EStR Rz 2471 ff), Heft 09/2018

BBi 2018, 1 Heft 9 v. 10.9.2018

Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG) 2014 wurde der § 205 UGB gestrichen. Unversteuerte Rücklagen einschließlich Bewertungsreserven sind daher in der Unternehmensbilanz für Wirtschaftsjahre ab 2016 nicht mehr gesondert auszuweisen.

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