(EStR, Rz 3337a und 3387a)
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) wurden Einschränkungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen eingeführt. Mit dem Wartungserlass 2018 zu den EStR wurden diese Änderungen auch in die EStR aufgenommen. Nachfolgend werden diese Bestimmungen näher dargelegt:

