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Abwicklung einer Körperschaft – nicht getilgte Verbindlichkeiten, Heft 06/2018

BBi 2018, 1 Heft 6 v. 10.6.2018

(KStR, Rz 1438 und 1442a)

Gem. § 19 Abs. 2 KStG ist der steuerliche Liquidations-(Abwicklungs)gewinn der im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn, der sich aus der Gegenüberstellung des Abwicklungs-Endvermögens und des Abwicklungs-Anfangsvermögens ergibt.

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