In der Rechtssache BFG vom 6.11.2017, RV/2101102/2016 hat sich das BFG mit der verdeckten Ausschüttung und einer ihrer Erscheinungsformen befasst.
Dazu zur Erinnerung einige allgemeine Dinge über die verdeckte Ausschüttung:
Bei Kapitalgesellschaften wird streng zwischen dem Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft und dem Privatvermögen der Gesellschafter unterschieden (Trennungsprinzip).

