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Aufteilung der Anschaffungskosten bebauter Grundstücke, Heft 05/2018

BBi 2018, 2 Heft 5 v. 10.5.2018

Nach der GrundanteilVO 2016 ist bei vermieteten Liegenschaften im Privatvermögen ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses ein Grundanteil von 20 % auszuscheiden, wenn die Gemeinde weniger als 100.000 Einwohner hat und der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Bauland weniger als € 400,– beträgt. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist nach der Bebauung zu entscheiden. Bei mehr als 10 Wohneinheiten beträgt der Grundanteil 30 %, darunter 40 %.

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