Nach der GrundanteilVO 2016 ist bei vermieteten Liegenschaften im Privatvermögen ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses ein Grundanteil von 20 % auszuscheiden, wenn die Gemeinde weniger als 100.000 Einwohner hat und der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Bauland weniger als € 400,– beträgt. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist nach der Bebauung zu entscheiden. Bei mehr als 10 Wohneinheiten beträgt der Grundanteil 30 %, darunter 40 %.

