Ab der Veranlagung 2017 sind Zahlungen gewisser Sonderausgaben von der empfangenden Stelle verpflichtend elektronisch bis zum 28.2 des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln. Diese gemeldeten Sonderausgaben werden automatisch in der Veranlagung berücksichtigt (ab der Steuerveranlagung 2017).
Automatische Datenübermittlung von Sonderausgaben

