vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fahrtkosten – Sachbezug und anteilige Werbungskosten, Heft 04/2018

BBi 2018, 2 Heft 4 v. 10.4.2018

Fahrtkosten sind grundsätzlich – also auch bei Verwendung eines eigenen Kfz – in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen. Benützt der Arbeitnehmer ein privates Kfz, steht ihm dafür bei beruflichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im Kalenderjahr das amtliche Kilometergeld zu (LStR Rz 289).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!