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Mitarbeiterrabatte (LStR 2002, Rz 103f), Heft 04/2018

BBi 2018, 1 Heft 4 v. 10.4.2018

Mit dem StRefG 2015/2016, BGBl I Nr. 118/2015 wurde ab der Veranlagung 2016 die Steuerfreiheit der Mitarbeiterrabatte im § 3 Abs. 1 Z 21 EStG neu geregelt. Nachfolgend werden die wesentlichen Bestimmungen für die Gewährung von steuerfreien Mitarbeiterrabatten dargelegt:

Was versteht man unter einem Mitarbeiterrabatt?

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