Mit dem StRefG 2015/2016, BGBl I Nr. 118/2015 wurde ab der Veranlagung 2016 die Steuerfreiheit der Mitarbeiterrabatte im § 3 Abs. 1 Z 21 EStG neu geregelt. Nachfolgend werden die wesentlichen Bestimmungen für die Gewährung von steuerfreien Mitarbeiterrabatten dargelegt:
Was versteht man unter einem Mitarbeiterrabatt?

