vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerbefreite Parteifeste, Heft 03/2018

BBi 2018, 3 Heft 3 v. 10.3.2018

Da es sich bei politischen Parteien mangels Verfolgung gemeinnütziger Zwecke um keine abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften gem. § 34 ff BAO handelt, ist für diese eine eigene Steuerbefreiung im § 5 Z 12 lit. b KStG (EUAbgÄG 2016, BGBl I Nr. 77/2016) geschaffen worden. Die politischen Parteien und deren Vorfeldorganisationen (z.B. Jugend- oder Seniorenorganisation) werden durch diese Bestimmung somit als Körperschaften öffentlichen Rechts fingiert. Diese Befreiung verstößt nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und ist daher nicht verfassungswidrig (VfGH 26.9.2017, G39/2017).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!