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Zuschreibungsrücklage – Bildung ab 2016 – EStR 2587a ff, Heft 03/2018

BBi 2018, 2 Heft 3 v. 10.3.2018

Das im Unternehmens- und im Steuerrecht geltende Zuschreibungswahlrecht (Wertaufholung) von in der Vergangenheit außerplanmäßig abgeschriebenen Wirtschaftsgütern des Anlage- bzw. Umlaufvermögens wurde durch das RÄG 2014 in eine Zuschreibungsverpflichtung umgewandelt.

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