Mit dem Wartungserlass 2017 vom 4.12.2017 (BMF-010216 /0002-IV/6/2017) zu den Vereinsrichtlinien wurden auch neue Aussagen zur steuerlichen Behandlung von Vereinsfesten getroffen. Nachfolgend werden die wichtigsten Aussagen daraus dargestellt:
Besteuerung von Vereinsfesten

