Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 26.09.2017, RV/7106438/2016, unter anderem über die steuerliche Behandlung eines geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung der firmeneigenen Kraftfahrzeuge (KFZ) durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer entschieden.
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