Der Nationalrat hat am 06.07.2017 das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz beschlossen, mit dem Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung geregelt werden. Durch das Gesetz soll Rechtssicherheit bei der Versicherungszuordnung nach dem ASVG, GSVG und BSVG geschaffen werden.
Ein Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung kann aus drei Gründen eingeleitet werden:

