Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 (IRÄG 2017), das am 28.6.2017 vom Nationalrat beschlossen wurde, bringt insbesondere eine Neuregelung des sog. Privatkonkursverfahrens, welches mit 1.11.2017 in Kraft treten soll und auf alle danach eröffneten Insolvenzverfahren anzuwenden sein wird.
Wie ist der Privatkonkurs derzeit geregelt?

