Mit dem Bundesgesetz BGBl I Nr. 83/2017 vom 14.7.2017 wurde das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz betreffend das Förderungsprogramm zum Beschäftigungsbonus geregelt. Daraus einige Punkte:
Gegenstand des Förderungsprogrammes zum Beschäftigungsbonus ist die Schaffung zusätzlicher vollversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses zu den Lohnnebenkosten gewährt.
