Im Wartungserlass 2017 vom 10.3.2017 (BMF-010200/0004- VI/1/2017) wurden auch neue Aussagen zum Verlustübergang getroffen. Nachfolgend wird ein genereller Überblick über den Verlustübergang und diese Neuregelungen gegeben:
Generelle Voraussetzungen für den Verlustübergang (UmgrStR Rz 187 ff)

