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Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen – Teil 2, Heft 12/2017

BBi 2017, 2 Heft 12 v. 10.12.2017

Erhaltene Einlagenrückzahlungen bleiben bei der Ermittlung der Innenfinanzierung ebenfalls außer Ansatz. Sofern die empfangende Gesellschaft die erhaltene Einlagenrückzahlung unternehmensrechtlich als Ertrag verbucht und sich dadurch ihr Jahresergebnis erhöht hat, ist die Innenfinanzierung insoweit zum betreffenden Bilanzstichtag um die erhaltene Einlagenrückzahlung zu verringern.

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