vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 11/2017

BBi 2017, 4 Heft 11 v. 10.11.2017

Bulimie und außergewöhnliche Belastung

Die Aufwendungen eines an Bulimie Erkrankten für den erhöhten Konsum von Lebensmitteln, hervorgerufen durch Brechattacken, wurden vom Finanzamt nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, da die Ausgaben für Lebensmittel nicht außergewöhnlich seien.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!